Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsparteien, Geltung dieser AGB

(a) Die folgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden Bestandteil aller Verträge und Vereinbarungen, die ein Kunde mit der Firma Creandi Medienagentur GmbH, Geschäftsführer: Axel Berghoff, Widumstr. 12, 59065 Hamm (nachfolgend „Creandi Medienagentur“) abschließt. Sämtliche Aufträge, die Creandi Medienagentur abschließt, werden jeweils im Namen der Westfälischer Anzeiger Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG (Gutenbergstraße 1, 59065 Hamm; nachfolgend „Westfälischer Anzeiger“) angenommen und für Rechnung der Creandi Medienagentur abgewickelt. Soweit in diesen AGBs Rechte und Pflichten der Creandi Medienagentur angesprochen werden, gelten diese auch zugunsten bzw. zulasten des Westfälischen Anzeigers als Vertragspartner des Kunden.

(b) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(c) Für etwaige Drittprodukte gelten die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Lieferanten vorrangig vor diesen AGB. Die jeweiligen Bedingungen (ggf. in englischer Sprache) der Hersteller/Lieferanten werden dem Kunden nach Aufforderung zur Verfügung gestellt. Drittprodukte im Sinne dieser AGB bezeichnet Hardware, Software und/oder sonstige Produkte oder Services von Herstellern/Lieferanten, die die Creandi Medienagentur dem Kunden im Rahmen des Vertrages zur Verfügung stellt.

(d) Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Kunden, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind; sie gelten nicht bei Geschäften mit Verbrauchern.

(e) Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Dienstleistungen und  Produkten der Creandi Medienagentur, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten; über Änderungen  unserer  AGB  werden  wir  den Kunden  in diesem Fall  unverzüglich  informieren. Die jeweils aktuelle und gültige Fassung wird im Internet unter www.creandi.de publiziert.

 

2. Leistungsspektrum / Vertragsgegenstand

(a) Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Erbringung der vom Kunden gewählten Werbe-, Marketing- und/oder Medienproduktion.

(b) Dienst- und Werkleistungen werden jeweils aufgrund eines gesondert, schriftlich oder in Textform erteilten Auftrags des Kunden erbracht.

(c) Verträge, die Leistungen verschiedener Rechtsnaturen enthalten, sind gemischte Verträge. Ihre Rechtsnatur richtet sich nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt der geschuldeten Gesamtleistung; ist ein solcher nicht erkennbar, sind die verschiedenen Leistungen gemäß ihrer jeweiligen Rechtsnatur zu behandeln. Werkvertragliche Leistungen (§§ 631 ff. BGB) liegen nur vor, soweit bei Vertragsschluss die für die Beschreibung des geschuldeten Erfolgs maßgeblichen Kriterien in Bezug auf Menge, Umfang und Wirkung konkret und abschließend definiert und mindestens in Textform vereinbart wurde.

(d) Die Creandi Medienagentur schuldet mit dem Leistungsergebnis keine Herausgabe von offenen Layoutdateien und/oder Quellcodes.

 

3. Zustandekommen von Verträgen

(a) Ein Vertrag zwischen der Creandi Medienagentur (bzw. dem Westfälischen Anzeiger) und dem Kunden kommt zustande, indem der Kunde ein Angebot der Creandi Medienagentur annimmt. Alle Angebote sind freibleibend und können bis zur rechtsverbindlichen Annahme jederzeit widerrufen werden. Wird ein Angebot nicht widerrufen, ist es für einen Zeitraum von vier Wochen gültig.

(b) Die Annahme durch den Kunden erfolgt durch dessen Erklärung. Diese ist an kein Formerfordernis gebunden und kann daher sowohl mündlich als auch in Textform, schriftlich oder in elektronischer Form ergehen. Ergänzungen und Modifikationen des Angebots durch den Kunden werden nur dann zum Vertragsbestandteil, wenn die Creandi Medienagentur sie in Textform oder schriftlich bestätigt.

 

4. Kosten & Zahlungsmodalitäten

(a) Die Kosten für die vom Kunden gewählten Leistungen sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Bei den genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise, denen die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist, soweit aus dem Angebot nicht explizit etwas Abweichendes hervorgeht.

(b) Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen, deren Wert EUR 1.500, – netto überschreitet, ist Creandi Medienagentur berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30% der veranschlagten Auftragskosten zu verlangen.

(c) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu erklären.

(d) Befindet sich der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich Creandi Medienagentur das Recht vor, Mahn- und Inkassogebühren geltend zu machen.

 

5. Haftung / Leistungshindernisse

(a) Die Creandi Medienagentur haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Insbesondere sind Schadenersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung, die an eine Fahrlässigkeit anknüpfen, ausgeschlossen. Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Creandi Medienagentur, die am Vorliegen leichter Fahrlässigkeit geknüpft sind, bestehen nur, wenn durch die Creandi Medienagentur oder ihre Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen eine Kardinalpflicht verletzt worden ist. Eine Kardinalpflicht in diesem Sinne ist jede wesentliche Vertragspflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht. Im Falle ihres Bestehens sind derartige Schadenersatzansprüche der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden beschränkt.

(b) Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes.

(c) Die vorgenannten Einschränkungen der Haftung gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Auch gelten die Haftungsbeschränkungen nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften. Eine Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt von der obigen Haftungsbeschränkung unberührt.

(d) Treten durch höhere Gewalt Umstände ein, die eine Lieferung beeinträchtigen, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit erfolgt auch bei Eintreten anderer Hinderungsgründe, die außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters liegen. Das gilt insbesondere im Falle von Streiks, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen etwa durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die objektiv nicht durch die Creandi Medienagentur schuldhaft verursacht worden sind. Die Creandi Medienagentur teilt dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis den Beginn und das Ende derartiger Behinderungen mit. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis über einen Zeitraum von mehr als 30 Kalendertagen nach den ursprünglich geltenden Lieferzeiten andauert. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

(e) Für Schäden und Funktionalitätsbeeinträchtigungen, die aus einer vom Kunden durchgeführten Aktualisierung oder Änderung der von der Creandi Medienagentur erstellten Leistungsergebnisse resultieren, haftet die Creandi Medienagentur nicht. Ein daraus entstehender Aufwand für die Einspielung eines Backups oder die generelle Wiederherstellung von Inhalten und Funktionalitäten wird zum jeweils üblichen Stundensatz berechnet, wenn sich die Creandi Medienagentur zur Durchführung dieser Arbeiten bereit erklärt.

 

6. Pflichten des Kunden, Verantwortlichkeit des Kunden, Haftungsfreistellung

(a) Die zur Fertigstellung eines Auftrages benötigten Daten (Texte, Bilder, Tonmaterial, etc.) werden vom Kunden spätestens acht Wochen nach Vertragsabschluss geliefert. Ist die Fertigstellung eines Auftrages aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden nicht möglich, ist die Creandi Medienagentur berechtigt, die bereits erbrachten Leistungen anteilig im Umfang des Projektfortschritts zu berechnen. Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben unberührt

(b) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit sowie für die Freiheit von Rechten Dritter hinsichtlich der von der Creandi Medienagentur nach seinen Vorgaben erstellten oder vom Kunden bereitgestellten Inhalte, Produkte und Dienstleistungen, insbesondere seiner Webseiten, selbst verantwortlich. Das gilt insbesondere hinsichtlich des Immaterialgüterrechts und des Wettbewerbsrechts. Sollten diese Inhalte, Produkte und Dienstleistungen Rechte Dritter verletzen, so stellt der Kunde die Creandi Medienagentur von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen frei und trägt die daraus resultierenden Kosten. Hiervon werden auch die erforderlichen Kosten für die Rechtsverteidigung umfasst.

(c) Die Verantwortlichkeit des Kunden nach Maßgabe von lit. (a) besteht nicht, wenn die Rechtsverletzung, aufgrund derer Ansprüche geltend gemacht werden, allein von der Creandi Medienagentur zu vertreten sind.

(d) Ist die Creandi Medienagentur aufgrund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, gehindert, eine geschuldete Leistung zu erbringen, bleibt der Anspruch auf die Gegenleistung aufrecht. Soweit und solange der Kunde die in seinem Einfluss- und Verantwortungsbereich liegenden Mitwirkungspflichten nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist die Creandi Medienagentur von der Erfüllung ihrer davon betroffenen Verpflichtungen befreit. Eine diesbezügliche Nichterfüllung seitens der Creandi Medienagentur stellt keine Pflichtverletzung dar und berechtigt den Kunden nicht zur Kündigung.

 

7. Geheimhaltung / Vertraulichkeit

(a) Die Parteien verpflichten sich, Vertrauliche Informationen streng geheim zu halten und ohne Zustimmung der Offenlegenden Partei an keinen Dritten weiterzugeben oder auf andere Weise zu offenbaren, zugänglich machen, zu verbreiten oder zu veröffentlichen und nur für die vertraglichen Zwecke zu verwenden.

(b) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen wirtschaftlicher, geschäftlicher, technischer, finanzieller oder sonstiger vertraulicher Natur, die eine Partei der anderen im Zusammenhang mit der vertraglichen Tätigkeit offenbart oder zugänglich macht, sowie Know-how und Technische Daten, und zwar unabhängig von der Art der Aufzeichnung, Speicherung oder Übermittlung (schriftlich, mündlich, elektronisch oder visuell) und unabhängig davon, ob diese jeweils ausdrücklich oder stillschweigend als geheim oder vertraulich bezeichnet worden sind. Die „Empfangende Partei“ ist die Partei, die von der jeweils anderen Partei Vertrauliche Informationen erhält. Die „Offenlegende Partei“ ist die Partei, die der jeweils anderen Partei Vertrauliche Informationen übermittelt.

(c) Die Empfangende Partei verpflichtet sich, alle angemessenen Schritte zu unternehmen und alle Vorkehrungen zu treffen, um eine unberechtigte Nutzung oder Weitergabe der Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei zu verhindern. Die Empfangende Partei wird die Vertraulichen Informationen nur den Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen, Beratern und Finanzinvestoren zur Verfügung stellen, die von den Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei Kenntnis erlangen müssen, damit die Empfangende Partei ihren Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag nachkommen kann. Die Empfangende Partei wird Vertrauliche Informationen nur weitergeben, wenn die jeweiligen Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Berater und Finanzinvestoren sich gegenüber der Empfangenden Partei in angemessener Weise und zu Bedingungen, die der Geheimhaltungsverpflichtung dieses Vertrages entsprechen und die ihnen die unberechtigte Nutzung und Weitergabe der Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei verbieten, zur Vertraulichkeit verpflichtet haben.

(d) Die Empfangende Partei wird die Offenlegende Partei unverzüglich informieren, wenn ihr eine unberechtigte Nutzung oder Weitergabe der Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei bekannt wird, und sie wird auf Wunsch der Offenlegenden Partei alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um eine weitere unberechtigte Nutzung oder Weitergabe der Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei zu unterbinden.

(e) Die Geheimhaltungsverpflichtung der Empfangenden Partei gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits allgemein zugänglich waren oder nach Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden der Empfangenden Partei allgemein zugänglich wurden, oder zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits im Besitz der Empfangenden Partei waren.

(f) Nach Beendigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund, wird die Empfangende Partei auf Verlangen der Offenlegenden Partei alle Kopien und Dokumente und sonstigen Unterlagen, die Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei beinhalten, an die Offenlegende Partei zurückgeben oder vernichten. Ausgenommen sind nur Kopien, zu deren Aufbewahrung die Empfangende Partei gesetzlich verpflichtet oder aufgrund dieses Vertrages berechtigt ist.

(g) Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

 

8. Nutzungsrechte

(a) Die von der Creandi Medienagentur gelieferten Leistungsergebnisse, insbesondere Texte, Graphiken, Foto- und Filmmaterial, Filme, Webseiten sowie sonstige Multimediawerke sowie Programmierung sind immaterialgüterrechtlich, insbesondere urheberrechtlich geschützt.

(b) Die Creandi Medienagentur räumt dem Kunden an den Leistungsergebnissen ein einfaches, zeitlich unbefristetes und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit die Rechteinräumung für die bestimmungsmäßige Nutzung der Leitungsergebnisse erforderlich ist.

(c) Soweit immaterialgüterrechtlich geschützte Bestandteile Dritter in die Leistungsergebnisse einfließen (z. B. Fotos einer Bildagentur) wird die Creandi Medienagentur dafür Sorge tragen, dass die für die bestimmungsgemäße Nutzung erforderlichen Nutzungsrecht dem Kunden vom Dritten eingeräumt werden.

(c) Bei Konzepten, die den Angeboten der Creandi Medienagentur zugrunde liegen, handelt es sich in der Regel um immaterialgüterrechtliche Schutzgüter (geistiges Eigentum). Die Übersendung eines Konzepts an den Kunden erfolgt nur zum Zwecke der Vertragsanbahnung. Eine Einräumung von Nutzungsrechten auf den Kunden oder Dritte findet ausdrücklich nicht statt. Jegliche von der Creandi Medienagentur nicht autorisierte Nutzung eines Konzepts der Creandi Medienagentur durch den Kunden oder durch Dritte stellt eine Rechtsverletzung dar, die insbesondere Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche nach sich ziehen kann.

 

9. Sonstiges / Schlussbestimmungen

(a) Die Creandi Medienagentur ist berechtigt, öffentlichkeitswirksam, insbesondere im Rahmen ihrer Internetpräsenz auf abgewickelte Aufträge als Referenz hinzuweisen.

(b) Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

(c) Auf die mit der Creandi Medienagentur bzw. mit Westfälischer Anzeiger geschlossenen Verträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten ist Hamm.

(d) Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder handelt es sich bei ihm um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen zwischen der Creandi Medienagentur und dem Kunden Hamm.

Die creandi Medienagentur GmbH ist ein Unternehmen der